Die Corona-Krise hält immer noch an; die Folgen sind von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich: Manche Baubetriebe können ihre Belegschaft nicht mehr komplett beschäftigen, während andere händeringend Fachkräfte suchen.
Kollegenhilfe
„In dieser schwierigen Zeit unterstützt Soka-Bau Baubetriebe dabei, Kurzarbeit und Entlassungen zu vermeiden oder zeitnah qualifizierte Arbeitskräfte für einen vorübergehenden Einsatz durch die Kollegenhilfe zu gewinnen“, sagt Soka-Bau-Vorstandsmitglied Gregor Asshoff.
„Betrieben, die kurzfristig Beschäftigte einem anderen Unternehmen überlassen möchten, bieten wir an, eine kostenfreie Anzeige auf bau-stellen.de zu schalten.“ Bei weiteren Fragen zu dieser Unterstützungsmöglichkeit können sich Bauunternehmen unter jobportal@soka-bau.de melden. Ein Merkblatt zum Thema Arbeitnehmerüberlassung/Kollegenhilfe gibt es auf der Internetseite soka-bau.de.
Verleih ist gestattet
Betriebe des Baugewerbes dürfen Arbeitskräfte innerhalb der Branche verleihen, wenn der verleihende sowie der aufnehmende Betrieb seit mindestens drei Jahren unter den gleichen Rahmen- oder Sozialkassentarifvertrag fallen und eine Verleiherlaubnis der Agentur für Arbeit vorliegt. Eine schriftliche Anzeige bei der Agentur für Arbeit reicht bei einem brancheninternen Verleih von Arbeitskräften (Kollegenhilfe) dann aus, wenn der verleihende Baubetrieb weniger als 50 Beschäftigte hat und durch den maximal zwölfmonatigen Verleih Entlassungen oder Kurzarbeit vermieden werden sollen.