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Bei der Produktion von Asphalt entstehen Emissionen, welche und wie sie gemessen werden, beschreibt die neue Richtlinie
Foto: Maike Sutor-Fiedler
Bei der Produktion von Asphalt entstehen Emissionen, welche und wie sie gemessen werden, beschreibt die neue Richtlinie

Inhaltsverzeichnis

Regelwerk

Neue Fassung der VDI-Richtlinie für Asphaltmischanlagen

Die Richtlinie VDI 2283 „Emissionsminderung; Anlagen zur Herstellung von Asphaltmischgut“ beschreibt den Stand der Technik mit Schwerpunkt auf Emissionsminderungsmaßnahmen und geht auf teerhaltigen Straßenaufbruch sowie die umstrittene Kontimessung ein.

Die Richtlinie VDI 2283 „Emissionsminderung - Anlagen zur Herstellung von Asphaltmischgut (Asphaltmischanlagen)“ gilt für Neuanlagen sowie bei wesentlichen Änderungen für bestehende Anlagen entsprechen § 16 Bundesimmissionsschutzgesetz. Die 83seitige Richtlinie umfasst alle Prozessstufen von der Lagerung der Einsatzstoffe, über das Aufbereiten bis hin zur Verladung des fertigen Asphaltgemischs. Die Richtlinie VDI kann für 185,00 Euro beim Beuth Verlag bestellt werden.

Gründe für die Neufassung

Der vermehrte Einsatz von Asphaltgranulat bei der Asphaltmischgutproduktion bedingt eine geänderte Betriebsweise und Anlagentechnik. So sind Aufbau und Funktionsweise von Paralleltrommeln im Gleichstrom- wie im Gegenstromverfahren erläutert, ebenso wie die Lagerung und Dosierung von Additiven.

In einem weiteren Abschnitt werden Anforderungen an eine Wiederverwertung von teer-/pechhaltigen Straßenausbaustoffen (Steinkohlenteerpech mit Gesteinskörnungen) beschrieben, wobei angemerkt wird, dass eine thermische Verwertung (Verbrennung) favorisiert wird, obwohl ein umweltverträglicher Wiedereinbau von teer-/pechhaltigem Straßenaufbruchs unter engen Rahmenbedingungen möglich ist. Wie, auch darüber gibt die Richtlinie Auskunft.

Auch die mit der Wiederverwendung verbundenen höheren Anforderungen an die Emissionsminderungstechnik beschreibt die Neufassung der Richtlinie.

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Das Inhaltsverzeichnis der VDI-Richtlinie 2283
Das Inhaltsverzeichnis der VDI-Richtlinie 2283

Emissionen und Kontimessung

Ein besonderer Fokus der Richtlinie liegt auf umweltfreundlichen Maßnahmen, um die Auswirkungen auf die Luftqualität zu minimieren. Grundlage dafür waren 500 Messreihen an Asphaltmischanlagen aus den Jahren 2012 bis 2018. Hinzu kamen zwischen 2017 und 2021 weitere 27 Messreihen von 11 verschiedenen Anlagen, die über eine Paralleltrommel verfügten, die im Gegenstromverfahren (Heizgaserzeuger) arbeiteten, was bei hohen Wiederverwendungsraten „signifikante“ Vorteile in Bezug auf die Emission organischer Stoffe bietet.

Die Richtlinie beschreibt, wo und in welchem Umfang Emissionen organischer Stoffe entstehen. Hinzu kommen Beschreibungen zu Geruch- und Staubentwicklung und deren Vermeidung. Staubentwicklung kann beispielsweise vermindert werden, wenn die Fallstrecke beim Abwerfen von Gesteinskörnungen (besonders der feinen) minimiert wird. Dazu bieten sich beispielsweise höhenverstellbare Förderbänder zur Einstellung der geringstmöglichen Fallhöhe oder die Materialabnahme mittels Radlader bei möglichst geringer, freier Fallstrecke an.

Aufgeführt sind eine umfangreiche Anleitung zur Messung von Emissionen (so dass repräsentative und vergleichbare Ergebnisse entstehen) sowie eine Übersicht über die einhaltbaren Emissionswerte. Beim strittigen Thema Kontinuierliche Messung wird darauf hingewiesen, dass auf die „kontinuierlicher Überwachung einer Quelle grundsätzlich verzichtet werden soll, wenn diese weniger als 500 h im Jahr emittiert oder durch andere Prüfungen mit ausreichender Sicherheit festgestellt werden kann, dass die Emissionsgrenzwerte eingehalten werden.“ Angemerkt wird auch, dass die Ergebnisse eines Arbeitskreises zur Kontimessung noch nicht in die neue Richtlinie einfließen konnten. Das Problem: Die einschlägigen technischen Regeln sind für kontinuierlich betriebene Anlagen ausgelegt. Die regelkonforme Anwendung der Vorgaben bei Asphaltmischanlagen, die in der Regel nicht kontinuierlich arbeiten, scheint demnach „schwierig“ zu sein.

Tipp: Die Richtlinie können Sie beim Beuth-Verlag hier bestellen.

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