Leitfaden für mehr Wiederverwendung von Ausbauasphalt
Sachsens Umweltminister Thomas Schmidt hat gemeinsam mit dem Präsidenten der Industrie- und Handelskammer Chemnitz, Dr. h. c. Dieter Pfortner, vor der passenden Kulisse einer Straßenbaustelle in Chemnitz-Mittelbach den Leitfaden zur „Wiederverwendung und Verwertung von Ausbauasphalt“ vorgestellt.
Staatsminister Thomas Schmidt und der Präsident der IHK Chemnitz, Dr. h.c. Dieter Pfortner, stellen den Leitfaden zur "Wiederverwendung und Verwertung von Ausbauasphalt" vor
Hintergrund ist, dass Ausbauasphalt zunehmend als Abfall auf Deponien landet, da an Straßen immer mehr Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden anstelle von Neubau oder Kompletterneuerungen. Der ausgebaute Asphalt wird dabei deutlich seltener wiederverwendet oder verwertet.
<sub>Inhalt des Leitfadens</sub>
Der Leitfaden soll eine Handlungsanleitung für Unternehmen und Behörden sein, den Wertstoff Ausbauasphalt künftig zu einem höheren Anteil im Straßenbau wiederzuverwenden oder wenigstens zu verwerten.
Er schafft dafür einheitliche Begriffsdefinitionen, erläutert ausführlich die Rahmenbedingungen für Wiederverwendung sowie Verwertung von Ausbauasphalt. Ziel ist eine weitgehende Nutzung von Ausbauasphalt. Falls Ausbauasphalt weder im Straßenbau noch anderweitig eingesetzt werden kann und deponiert werden muss, sollte er zumindest als Deponiebaustoff genutzt werden. Der Leitfaden schafft jedoch keine neuen Vorschriften.
<sub>Hintergrund</sub>
Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie hat in einer Studie festgestellt, dass sich die auf sächsischen Deponien entsorgte Menge an Ausbauasphalt zwischen den Jahren 2013 (ca. 8 000 t) und 2016 (ca. 93 000 t) mehr als verzehnfacht hat. Für die nächsten Jahre wird das Aufkommen an Ausbauasphalt aus Straßenbaumaßnahmen auf Bundes-, Staats- und kommunalen Straßen im Freistaat Sachsen in der Studie auf jährlich 350 000 t geschätzt. Der Teil davon, der nicht verwertet werden kann, muss auf Deponien entsorgt werden.
Ziel der Studie war es, die Stoffströme an teer- und pechhaltigen Ausbaustoffen aus dem kommunalen Straßenbau in Sachsen zu ermitteln, darzustellen und zu bewerten.
Es waren Empfehlungen abzuleiten, um den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Entsorgung dieser Abfälle sicherzustellen und die Entsorgungssicherheit für die anfallenden Abfallmengen zu gewährleisten.
Der bundesweite Vergleich ergab, dass in den einzelnen Bundesländern die Regelungen zur Einstufung der Straßenausbaustoffe in gefährliche und nicht gefährliche Abfälle sehr unterschiedlich sind. Konkrete Regelungen zur Verwertung dieser Stoffe gelten für die Bundesfern- sowie für die Landes- bzw. Staatsstraßen. Für Kreis- und Gemeindestraßen sind diese Straßenbau-Regelungen bisher nur in den Stadtstaaten verbindlich. Als Handlungsempfehlungen wurden u. a. vorgeschlagen: eine Regelungslücke zu schließen, die Anforderungen für alle Straßenbaulastträger in Sachsen zu harmonisieren, einen Leitfaden zu erstellen und Fortbildungen für die kommunalen Straßenbaulastträger durchzuführen.
<sub>Breites Bündnis</sub>
Der Leitfaden wurde unter Federführung der IHK Chemnitz im Laufe von 2 Jahren erarbeitet und unter Nutzung des sächsischen Beteiligungsportals mit den Akteuren abgestimmt. Beteiligte waren die Sächsischen Staatsministerien für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie für Umwelt und Landwirtschaft, Vertreter weiterer Behörden, von Verbänden, aus der Wirtschaft und aus der Wissenschaft. Das Autorenteam bestand aus: Jan Jähnig, Dr. Tobias Lerch, Richard Mansfeld, Ralph Mühle, Prof. Dr.-Ing. Volker Rauschenbach und Stefan Zinkler.
„Der hier vorliegende Leitfaden ist ein konkretes Resultat des Engagements zahlreicher Partner aus der Umweltallianz Sachsen. Es zeigt ein weiteres Mal, welch hohen Wert diese Vernetzung hat“, unterstreicht der Umweltminister Thomas .
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