Was ist zu tun
All jene, die Asphalt regelmäßig transportieren müssen sich überlegen, wie sie ihre Flotte demnächst konfektionieren wollen. Für Entscheidungen bis zum 31. Dezember 2015 gibt es drei Wege: Die Modifizierung der Fahrzeuge in einer abgeschwächten Form, die Neuanschaffung von Fahrzeugen und deren Modifizierung in abgeschwächter Form oder die Anschaffung von vornherein thermoisolierten Neufahrzeugen.
„Bestandsfahrzeuge“ sind alle Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2016 zugelassen wurden, also auch solche, die noch in diesem Jahr und in 2015 gekauft und zugelassen werden. Für diese Fahrzeuge gelten „bis zu deren Verschrotten“ die vereinfachten Anforderungen an Isolierung und Thermosensorik. Sie benötigen „nur“ Seiten- und Stirnwandisolierungen.
Thermoisolierte Fahrzeuge, mit Zulassung ab 2016 Pflicht, müssen in jedem Fall über eine Muldenbodenisolierung verfügen.
Zusätzlich zur Thermoisolation muss das Fahrzeug mit einer Abdeckeinrichtung (z.B. Planen auf Silikon-/Polyurethan-Basis oder Gleichwertiges oder einer klappbaren Abdeckeinrichtung) ausgestattet sein, die die Temperaturverluste beim Transport und infolge von Wartezeiten minimiert.
Bei Bestandsfahrzeugen erfolgt die Messung der Asphaltmischguttemperaturen mit einer kalibrierten Temperaturmesseinrichtung, die das direkte Ablesen der Asphaltmischguttemperatur in den vier Eckpunkten der Transportmulde ermöglicht. Die Messeinrichtung kann ein Einbaugerät im Fahrzeug oder ein transportables Gerät sein. Bei Fahrzeuge ab der Erstzulassung im Jahr 2016 wird zusätzlich auch noch die Temperatur am Muldenboden gemessen. Hier muss die Messeinrichtung Bestandteil des Fahrzeugs sein und die Datenaufzeichnung digital erfolgen. Letztere beinhaltet die Temperaturmesswerte mit einem zugehörigen Zeitstempel, das Lieferdatum sowie die Identifikation des Fahrzeugs.
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