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Verkehrspolitik 22. September 2023

Wie der Bundesverkehrswegeplan angepasst werden kann

Die Naturschutzorganisation Bund ließ den aktuell gültigen Bundesverkehrswegeplan auf Klima- und Biodiversitätsschutz untersuchen. Ein Gutachten beschreibt, wie die Ökologisierung der Fernstraßenplanung in Deutschland gelingen kann.

Welche Faktoren zu einer zukunftsfähigen Verkehrsplanung gehören
Welche Faktoren zu einer zukunftsfähigen Verkehrsplanung gehören
Inhaltsverzeichnis

Dr. Jan Werner vom Beratungsunternehmen KWC zeigt in seinem Gutachten, wie ein im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigter, neuer Bundesverkehrswege- und mobilitätsplan 2040 aussehen sollte, welchen Herausforderungen die Planung begegnet und wieso er dringend für den Klimaschutz im Verkehr benötigt wird.

Die erwartbaren Ergebnisse der Analyse

Demnach ist die Verkehrspolitik der Bundesregierung nicht zu einer zukunftsfähigen Planung in der Lage. Der gültige Bundesverkehrswegeplan 2030 bringt Mobilität und Teilhabe nicht mit Klima- und Biodiversitätsschutz in Einklang. Zudem werden individuelle Freiheitsrechte (Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, allgemeine Handlungsfreiheit) sowie knappe personelle und finanzielle Ressourcen nicht ausreichend berücksichtigt.

Der Autor Jan Werner betonte anlässlich der Vorstellung des Gutachtens, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 24. März 2021 bei den verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Klimaschutz nicht die Frage nach dem „Ob“ stellt, sondern sie an das „Wie“ knüpft. Der Übergang zur Klimaneutralität muss rechtzeitig eingeleitet werden, um die Freiheit künftiger Generationen zu schonen. Dazu bedürfe es wirksamer Klimaschutzmaßnahmen. Zumutbare Freiheitseinbußen heute seien hinzunehmen.

Die Chancen bei der Überarbeitung

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Die Verkehrswegeplanung ist ein entscheidender Punkt, denn hier werden Entscheidungen getroffen, welche die Mobilität für die nächsten Jahrzehnte prägen werden. Planungen, und damit auch jene für den Fernstraßenbau, müssen an den Zielen Klimaneutralität und Naturschutz ausgerichtet werden, um Mobilität und Verkehr natur- und klimaverträglich zu gestalten. Planung kann auch künftig unterschiedliche Akzente und Prioritäten setzen, aber die Klimaschutz- und Biodiversitätsziele müssen erreicht werden.

Tipp: Das Gutachen stellen wir Ihnen unten zum Herunterladen bereit.

Antje von Broock, Geschäftsführerin des BUND: „Die Verkehrswegeplanung muss vom Ziel der Klimaneutralität und des Naturschutzes aus gedacht werden. Der aktuelle Bundesverkehrswegeplan 2030 schafft es nicht, Klimaschutz im Verkehr vorausschauend und mit möglichst wenigen Freiheitseinschränkungen für heutige und zukünftige Generationen umzusetzen. Verkehrsminister Volker Wissing muss jetzt eine Überarbeitung beauftragen, damit sein Ministerium gemeinsam mit den Ministerien für Umwelt und Klima einen zeitgemäßen Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplan 2040 ausarbeiten kann. Wir stehen gerne beratend zur Seite!“

Dem Gutachten zufolge fehlen dem Bundesverkehrswegeplan akzeptierte und verbindliche Ziele, setzt den Fokus auf die Infrastruktur und vernachlässigt nichtinfrastrukturelle verkehrspolitische Maßnahmen (wie innovative Mobilitätskonzepte), betrachtet die Verkehrsträger Straße, Schien und Wasserstraße isoliert voneinander, vernachlässigt die Chancen der Digitalisierung, blendet die Zeiträume der Realisierung aus und ist ohne Ausgabenobergrenze versehen.

Beachtenswertes bei der Neuaufstellung

Das KCW-Gutachten beschreibt, wie ein intelligent gestalteter Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplan 2040 die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts erfüllen kann.

Es mahnt bei der Aufstellung zur Eile. Mit zeitnahen Veränderungen kann ein solcher Plan als Schlüssel zum Klimaschutz im Verkehr dienen. Voraussetzung dafür ist aber die zügige Entwicklung eines entsprechenden Planungsinstruments. Schon der Koalitionsvertrag der Bundesregierung 2021 kündigte an: „Wir werden auf Basis neuer Kriterien einen neuen Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplan 2040 auf den Weg bringen.“ Die konkrete Ausgestaltung lässt der Vertrag im Dunkeln.

Das Gutachten empfiehlt für die Ausgestaltung des Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplan 2040 folgende Anforderungen zu berücksichtigen:

  • Zielorientierung: Es werden verbindliche statt abstrakte Ziele zur nachhaltigen Entwicklung von Mobilität und Verkehr formuliert.
  • Integration: Die Planung soll verschiedener Verkehrsmittel, Verwaltungsebenen (Bund, Ländern, Kommunen), Maßnahmentypen (z. B. Infrastruktur, Preispolitik, Ordnungspolitik, Kommunikation für Veränderungen der Mobilität, Organisation) und auch der Bedürfnisse aller sozialen Gruppen betrachten.
  • Umsetzungsbezogene Ziele und Strategien: Ausgehend von den Leitzielen werden im Planungsprozess einfach verständliche, gesellschaftlich akzeptierte, messbare und fachlich vertretbare „Umsetzungsziele“ sowie Strategien zu dessen Erreichung erarbeitet. Mit Hilfe von geeigneten Verkehrsmodellen werden mögliche Strategien daraufhin untersucht, inwieweit sie in der Lage sind die ermittelten Ziele zu erreichen.
  • Kommunikation und Beteiligung: Die Transformation des Verkehrs geht für viele Menschen mit spürbaren Veränderungen einher. Deshalb ist eine verständliche und transparente Kommunikation der Möglichkeiten einer zukunftsfähigen Mobilität notwendig.
  • Gesetzliche Festlegung auf optimale Planalternative: Im Planungsprozess soll die im Hinblick auf die Umsetzungsziele optimale und budgetkonforme Planalternative gewählt werden. Diese sollte anschließend durch Bundestagsbeschluss als Gesetz verbindlich vereinbart werden.
  • Monitoring und Erfolgskontrolle: Der Erfolg eines Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplans 2040 sollte stetig überprüft werden, beispielsweise durch einen jährlichen Sachstandsbericht. Ebenso sollten der Erhaltungszustand der bestehenden Infrastruktur sowie die künftig notwendigen Investitionen erfasst und in ein Monitoring integriert werden. Der Plan sollte im 5-Jahres-Rhythmus grundlegend überprüft und fortgeschrieben werden.

Laut Gutachten sollte bei der Umsetzung eines Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplans 2040 nicht Perfektion das Ziel sein. Die Umsetzung sollte sich pragmatisch auf die wesentlichen Herausforderungen konzentrieren, um Mobilität und Verkehr natur- und klimaverträglich zu gestalten. Da der Zeitrahmen eng gesetzt ist, braucht es hierfür auch unkonventionelle Maßnahmen und Innovationen. Das Gutachten gibt hierfür Denkanstöße und beschreibt beispielsweise Ideen für einen Überlandbusverkehr im Deutschlandtakt, Pendler-Busverkehre auf Autobahnen oder die Wiederbelebung von Nahversorgung und gesellschaftlichen Treffpunkten in „verödeten Orten“ im ländlichen Raum.

Kostenfreier Download

Gutachten Mobilität-und Verkehr 2040.pdf (4.92 MB)

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