Im Vordergrund steht die Errichtung von Anlagen im Gebäudebestand sowie die Nutzung erneuerbarer Energien im gewerblichen Bereich – insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen. Das Marktanreizprogramm gilt für Solarkollektor-, Biomasse- und Wärmepumpenanlagen und tritt zum 1. April dieses Jahres in Kraft.
Wärmepumpenanlagen sind nur dann förderungsfähig, wenn die Bohrungen von einem Unternehmen durchgeführt werden, das über eine Zertifizierung nach dem im August 2012 erschienenen Standard W 120 - Teil 2 verfügt.
Weiter wird eine verschuldensunabhängige Versicherung gefordert, die derzeit von der Waldenburger Versicherung AG sowie der VHV angeboten wird.
Anträge zur Förderung nach den neuen Richtlinien werden voraussichtlich ab 1. April auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA, zur Verfügung gestellt. Dort sind auch weiterführende Informationen abrufbar.
Fragen zur Zertifizierung nach W 120 - 2 beantwortet Andreas Stumm, Leiter des Bereichs Brunnenbau der Zertifizierung Bau, telefonisch unter der Rufnummer 030/203 14 - 134.