Einspruch zum Richtlinienentwurf zur Emissionsminderung bei der Asphaltherstellung nun möglich
Die VDI-Richtlinie 2283 „Emissionsminderung – Anlagen zur Herstellung von Asphaltmischgut (Asphaltmischanlagen)“ gilt für Neuanlagen und bei wesentlichen Änderungen bestehender Anlagen für die geänderten Teile zur Herstellung von Asphaltmischgut. Sie beschreibt den Stand der Technik von Asphaltmischanlagen mit einem Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Emissionsminderung.
Sie umfasst den gesamten Herstellungsprozess von der Lagerung der Ausgangsmaterialien, der Aufbereitung und Wiederverwendung von Ausbauasphalt bis hin zur Verladung des fertigen Asphaltmischgutes. Dabei werden sämtliche Emissionsquellen an Asphaltmischanlage identifiziert und geeignete Maßnahmen zur Minderung der Emissionen in die Luft beschrieben.
Die Richtlinie gibt Hinweise zu Minderungspotenzialen verschiedener Emissionen in die Luft (staubförmig, gasförmig, Geruchsstoff- oder Geräuschemissionen) und Anleitungen zu Planung und Durchführung von Messungen. Sie bietet zudem eine tabellarische Übersicht der erreichbaren Emissionswerte.
Die Richtlinie wendet sich an alle Personen, die mit der Planung, dem Bau, der Genehmigung und dem Betrieb von Asphaltmischanlagen befasst sind und ist als Maßstab für eine fortschrittliche, energieeffiziente und umweltschonende Technologie und Verfahrensweise von Bedeutung.
Herausgeber der Richtlinie VDI 2283 ist die VDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) – Normenausschuss. Der Entwurf der Richtlinie 83kann zum Preis ab 98,72 Euro beim Beuth Verlag in Berlin bestellt werden. VDI-Mitglieder erhalten 10 % Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien.
Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft. Die Einspruchsfrist endet am 28. Februar 2021.
Hier können Sie den Richtlinienentwurf bestellen und Einspruch einreichen:
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