Sonderprogramm für flächendeckende Fahrradinfrastruktur
Die Finanzhilfen des Bundes sollen für Investitionen eingesetzt werden, die die Attraktivität und Sicherheit des Radfahrens erhöhen und zum Aufbau einer möglichst lückenlosen Radinfrastruktur beitragen. Stadt-Umland-Verbindungen – auch über kommunale Grenzen hinweg – werden dabei besonders begrüßt. Außerdem soll der Radverkehr besser mit anderen Verkehrsträgern vernetzt und der zunehmende Lastenradverkehr berücksichtigt werden.
Was wird gefördert?
Das Sonderprogramm erweitert die Fördertatbestände für den Radverkehr und umfasst neben dem Bau auch die erforderlichen Planungsleistungen. Im Rahmen des neuen Sonderprogramms werden u.a. gefördert:
- der Neu-, Um- und Ausbau flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze, eigenständige Radwege, Fahrradstraßen, Radwegebrücken oder -unterführungen (inkl. Beleuchtung und Wegweisung),
- der Neu-, Um- und Ausbau von Abstellanlagen und Fahrradparkhäusern,
- Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr wie getrennte Ampelphasen (Grünphasen) oder
- die Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten zur Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger und Lastenradverkehr.
Wie wird gefördert?
Besonders attraktiv am Förderprogramm, das bis zum 31. Dezember 2023 laufen wird, sind die hohen Fördersätze. So können Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2021 mit bis zu 80 % der förderfähigen Kosten unterstützt werden, danach mit 75 %. Finanzschwachen Gemeinden und bei Gemeinden in strukturschwachen Regionen können sogar mit bis zu 90 % der förderfähigen Kosten unterstützt werden. Der Landesanteil kann sowohl aus Mitteln des Landeshaushalts wie auch aus kommunalen Haushalten aufgebracht werden. Wichtige Fördervoraussetzung seitens des Bundes ist, dass es sich um Projekte handelt, die „ohne Bundesmittel erst nach 2023 oder gar nicht realisierbar sind“. Alle Vorhaben müssen bis 2023 abgeschlossen sein.
Die Förderanträge sind an die Länder zu richten. Damit die Mittel schnell und unbürokratisch fließen können, wurde mit den Ländern vereinbart, dass das Bundesamt für Güterverkehr als Projektträger des BMVI, innerhalb von einem Monat eventuelle Einwände gegen die von den Ländern eingereichten Projekte erhebt. Tut es das nicht, gelten die Anträge als genehmigt.
Die Länder achten auf eine angemessene Verteilung der Mittel zwischen urbanen und ländlichen Regionen mit dem Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse.
Die prozentuale Verteilung der Mittel ist bereits festgelegt. Mit 15,1 % (97 Mio. Euro) erhält NRW den höchsten Anteil, gefolgt von Bayern (14,8 %, 95 Mio. Euro) und Baden-Württemberg (10.9 %, 70 Mio. Euro).
Die Verwaltungsvereinbarung im Wortlaut finden Sie unten zum downloaden.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Website des BAG.
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