Strategie 2030 für sächsische Staatsstraßen
Mit der verabschiedeten Ausbau- und Erhaltungsstrategie 2030 des sächsischen Verkehrsministeriums werden ab 2018 erstmals konkrete Kriterien für den Erhalt und Ausbau von Staatsstraßen festgelegt. Das Strategiepapier definiert im Wesentlichen die bedarfsgerechte Erhaltung aller Staatsstraßen und den wirtschaftlichen Ausbau bestehender Engpässe.
Im Fokus steht mehr denn je die Erhaltung und der bestandsnahe Ausbau der geschaffenen Infrastruktur vor weiteren Neubaumaßnahmen. Von dem aktuell 4.600 km langen sächsischen Staatsstraßennetz befinden sich 45 % in einem schlechten Zustand und benötigen bauliche oder verkehrsbeschränkende Maßnahmen. Rund 12 % der Brückenbauwerke befinden sich in einem nicht ausreichenden bis ungenügendem Zustand. Erstmals gibt es jetzt klare Regeln und Kriterien, um den Zustand der Staatsstraßen und Ingenieurbauwerke langfristig zu verbessern.
Ziel im Rahmen der Umsetzung ist, sowohl den Zustand der Staatsstraßen insgesamt als auch die Leistungsfähigkeit im Hauptnetz nachhaltig zu verbessern. Grundlage dafür ist die formale Einteilung des Staatsstraßennetzes in drei Netzklassen (Netzkonzeption 2025/Prognosenetz), entsprechend ihrer jeweiligen Verkehrsbedeutung und -belegung. Innerhalb der einzelnen Netzklassen erfolgte eine weitere Priorisierung einzelner Abschnitte und Bauwerke, um den bestehenden Ausbau- und Erhaltungsbedarf entsprechend Dringlichkeit sukzessive abzuarbeiten.
Um den Erhaltungszustand auf dem aktuellen Niveau zu halten, sind jährlich ca. 40 Mio. Euro für die Straßen und ca. 14 Mio. Euro für die Ingenieurbauwerke erforderlich. Das Budget verteilt sich dabei zukünftig nach dem Verteilungsschlüssel 25 % (S1), 40 % (S2) und 35 % (S3) auf die jeweilige Netzklasse. Für den bedarfsgerechten Ausbau sind jährlich 20 bis 25 Mio. Euro zusätzlich zu veranschlagen. Der vordringliche Ausbaubedarf wird bis 2030 im Hauptnetz der Staatsstraßen in Angriff genommen, um dortige Engpässe zu beseitigen und die Leistungsfähigkeit bei der Verkehrsabwicklung zu steigern.
Ab 2019 sollen die Bauprogramme mit einem 4jährigen Betrachtungszeitraum für die nötige Kontinuität bei der Aufarbeitung der Mängel sorgen. Die neue Ausbau- und Erhaltungsstrategie ist dabei keineswegs statisch angelegt, sondern wird regelmäßig überprüft, aktualisiert und angepasst. Änderungen der Verkehrsentwicklung, des Unfallgeschehens oder aktuelle Straßenzustandserfassungen finden Eingang bei der Umsetzung.
Die Ausbau- und Erhaltungsstrategie richtet sich an Planer, Baubetreuende und Entscheidungsträger der sächsischen Verwaltung und ist maßgeblicher Handlungsrahmen für die sächsische Straßenbauverwaltung bis 2030.
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