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Der Normenkontrollrat fordert erneut die Beschleunigung von Verfahren
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Der Normenkontrollrat fordert erneut die Beschleunigung von Verfahren

Inhaltsverzeichnis

Genehmigungen

Nationale Normenkontrollrat will mehr Tempo

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat ein Positionspapier zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren veröffentlicht.

Denn der Nationale Normenkontrollrat sieht es weiterhin für notwendig an, Beschleunigungsmaßnahmen für Planungs- und Genehmigungsverfahren umzusetzen. Für diese Vorschläge ist kennzeichnend, dass sie vielfach auch von anderen Akteuren vorgeschlagen oder als sinnvoll bewertet werden. Es sind Ergebnisse von Praxiserfahrungen. Sie fassen die wesentlichen Punkte zusammen, die der NKR im Herbst 2020 veröffentlichte und für den im Herbst geplanten Beschleunigungspakt von Bund und Ländern noch einmal in Spiel bringt. Es geht um: Endlich (einfach) machen!

Wo und warum es hakt

Gegenstand der Vorhaben sind vielfach Maßnahmen, die dem Klimaschutz direkt, zumindest indirekt dienen. Wenn die Klimaschutzziele erreicht werden sollen, dann müssen auch die Verfahrensabläufe und ihr Beschleunigungspotenzial mit einer anderen Ernsthaftigkeit geprüft werden.

Verzögerungen von Genehmigungsverfahren als Grund für das Verfehlen der Klimaschutzziele sind insbesondere nach dem Urteil des BVerfG zum Klimaschutzgesetz nicht mehr hinzunehmen. Deshalb dulden die Beschleunigungsmaßnahmen keinen Aufschub.

Aufgrund der vielerorts bestehenden personellen Engpässe in Genehmigungsbehörden sollten die in einzelnen Fachgebieten vorhandenen Beschleunigungsmöglichkeiten auch praktisch umfassend genutzt werden. Soweit externe Unterstützung zulässig ist, muss diese genutzt werden, wenn andernfalls fehlende Experten nicht kurzfristig kompensiert werden können.

Die wichtigsten Forderungen aus dem NKR-Positionspapier im Überblick:

  • Die Vereinfachung des materiellen Rechts als wirksamsten Beschleunigungshebel nutzen: Der formelle und materielle Prüfumfang muss auf das erforderliche Maß, das sich auf eine 1:1 Umsetzung europarechtlicher Vorgaben beschränkt, reduziert werden. Weiterhin müssen Stichtagsregelungen eingeführt werden, damit Antragsunterlagen nicht bei jeder gesetzlichen Änderung zeitintensiv angepasst und neu eingereicht werden müssen. Zudem sollte die Bundesregierung eine wirksame und unionsrechtlich zulässige Form der materiellen Präklusion einführen und gleichzeitig auch auf europäischer Ebene auf eine Lockerung der entsprechenden Richtlinie hinwirken.
  • Prozesse und Verfahren vereinfachen: Genehmigungsbehörden lassen die gesetzlichen Fristen häufig verstreichen. Deshalb ist es wichtig, dass die Verbindlichkeit der vorgesehenen Fristen z.B. über die Einführung von Vollständigkeitsfiktionen erhöht wird. Erörterungstermine sind zeitintensiv, verfehlen jedoch häufig ihr Ziel. Sie sollten deshalb nur noch dann durchgeführt werden, wenn sie tatsächlich erforderlich sind. Darüber hinaus sollte das Verbandsklagerecht in seiner Reichweite überprüft werden.
  • Digitalisierungspotenziale erkennen und ausschöpfen: Die Digitalisierung ist zwar keine hinreichende, aber dennoch eine notwendige Bedingung für das Erreichen einer echten Beschleunigung. Perspektivisch müssen alle Genehmigungsverfahren vollständig über digitale Plattformen abgewickelt werden. Dabei soll insbesondere auf die Erfahrungen mit dem OZG aufgesetzt werden, wobei es unerlässlich ist, die bereits bestehenden digitalen Lösungen sowie die Entwicklung neuer IT-Komponenten frühzeitig zusammenzubringen. Für das föderale Orchestrieren brauch es ein nachvollziehbares Architekturmanagement sowie ein Standardisierungsregime.
  • Knappe Personalressourcen gezielt einsetzen: Ein maßgeblicher Verzögerungsfaktor ist der Mangel an qualifiziertem Personal in den Genehmigungsbehörden. Es braucht deshalb zunächst einer gemeinsamen Anstrengung, um die Planstellen mit qualifiziertem Fachpersonal zu besetzen und dieses zu halten. Mit Blick auf den Fachkräftemangel sind weitergehende innovative Maßnahmen für einen gezielten Personaleinsatz unerlässlich. Deshalb sollte der Einsatz von externem Projektmanagement gestärkt und Expertise in Poollösungen auf Landesebene gebündelt werden. Des Weiteren braucht es einen Kulturwandel in den Genehmigungsbehörden. Das neue Verwaltungsleitbild sollte durch Lösungs- und Kundenorientierung, digitalem Arbeiten sowie Agilität und Flexibilität geprägt sein. (MAI/RED)

Tipp: Das Positionspapier als pdf könne Sie unten herunterladen.

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